Bauen – Wohnen – Technik
Baubewilligung, Immobilienrecht Wien und Niederösterreich
Immobilienrecht: Vertragserrichtung & Schadensabwehr
Der Rechtsbereich Bauen – Wohnungen – Technik umfasst etwa die Vertragserrichtung von Liegenschafts- und Wohnungskaufverträgen samt treuhändischer Abwicklung und grundbücherlicher Durchführung, die Vertragsgestaltung von General- und Subunternehmerverträgen, die Risikoprüfung von Verträgen, die Beratung und Vertretung während der Auftragsabwicklung zur Sicherung Ihrer Rechte und zur Vermeidung von Haftungen, die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder die Abwehr von Werklohnforderungen sowie von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, Beratung und Vertretung in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Investitionskostenersatz und die Erstellung von Rechtsgutachten.
Technik
Aufgrund meiner langjährigen technischen Berufspraxis war es naheliegend, mich auch in Rechtsbereiche mit Bezug zur Technik zu spezialisieren. Die Vorteile liegen in der raschen Abklärung von technischen Sachverhalten, einschließlich aus Konstruktionszeichnungen und Einreichplänen, in deren Aufbereitung für die juristische Argumentation im zivilgerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren sowie in der ausführlichen Erörterung von Gutachten in Augenhöhe mit dem Gerichts- oder Amtssachverständigen.
Vertretung vor Zivilgerichten
Die rechtliche Vertretung vor den Zivilgerichten in allen Instanzen einschließlich in Beweissicherungs- und Exekutionsverfahren. Im Zivilprozess findet ein Kräftemessen mit dem Prozessgegner statt. Der Erfolg in solchen Verfahren hängt – unabhängig davon, ob Sie die Rolle des Klägers oder des Beklagten einnehmen, oder als Nebenintervenient dem Gerichtsverfahren beitreten – von vielen Faktoren ab: gründliche Prozessvorbereitung, Erstattung eines umfassenden Vorbringens einschließlich der Beweismittel- und Sachanträge, Prozesstaktik und nicht zuletzt von der richtigen Fragestellung an den Gerichtssachverständigen.
Vertretung vor Verwaltungsbehörden und -gerichten
Rechtliche Vertretung insbesondere im Baubewilligungsverfahren vor der Baubehörde (in Wien: MA 37), in zweiter Instanz vor den Verwaltungsgerichten und in dritter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof. Nur durch die fristgerechte Erhebung von Einwendungen werden Ihre Mitspracherechte und Ihre Parteistellung gewahrt.