Bauen – Wohnen – Technik
Im zivilgerichtlichen und im verwaltungsbehördlichen Verfahren sowie im materiellen Recht (etwa: ABGB, ÖN B 2110, BauO) sind Ihre Rechte insbesondere auf Mitsprache, Parteistellung, Gewährleistung und Schadenersatz an Fristen gebunden. Als Rechtsanwalt kann ich diese Fristen für Sie wahren.
Wie gut ein Vertrag ist, erkennt man als Laie meist erst dann, wenn es etwa zu einer Störung in der Leistungserbringung oder es zu einer Risikoverwirklichung kommt. Als Rechtsanwalt kann ich Sie bereits vor Vertragsunterfertigung ausführlich beraten.