Kontraindikationen und Nebenwirkungen von Medikamenten
Rechtsanwalt – Anwalt für Medizinrecht
Nebenwirkungen von Medikamenten sind eine nachteilige Begleiterscheinung, deren Risiko der Patient oft gar nicht kennt. Zwar beinhaltet jede Medikamentenpackung einen Beipackzettel, jedoch kann dieser nicht das persönliche Aufklärungsgespräch des behandelnden Arztes ersetzen. Bei der Verschreibung eines Medikamentes muss der Patient zwar nicht auf jede im Beipackzettel des Medikaments angeführte Nebenwirkung ausdrücklich hingewiesen werden, der Arzt muss jedoch prüfen, welche Kontraindikationen oder Nebenwirkungen für den Patienten relevant werden könnten und somit erörtert werden müssen. Bei der medikamentösen Heilbehandlung ist dann von einer speziellen Aufklärungspflicht des Arztes auszugehen, wenn dadurch massiv in den Körper des Patienten eingegriffen wird. In diesem Fall ist über das mit der Verabreichung bzw. Einnahme des Medikaments verbundene Eingriffsrisiko aufzuklären.
Im Fall einer Tuberkuloseimpfung eines Säuglings erlitt dieser bleibende Schäden und waren auch Spätschäden nicht auszuschließen. Das Höchstgericht bestätigte die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes wonach der behandelnde Arzt wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht hafte. Eine Aufklärungspflicht habe bestanden, weil es sich bei der Tuberkuloseimpfung aufgrund zahlreicher Nebenwirkungen und möglicher Komplikationen um keine harmlose Impfung handle und auch keine medizinische Indikation bestanden habe, den Kläger als Neugeborenen zu impfen. Mangels entsprechender Aufklärung sei die von der Mutter des Klägers erteilte Zustimmung zur Impfung unwirksam und stelle der Impfeingriff eine rechtswidrige Körperverletzung dar.
Leistungen von Rechtsanwalt für Medizinrecht Mag. Wilhelm Benesch:
- Kostenlose Erstinformation.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Patientin, des Patienten oder Angehöriger bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.