Wenn die gekaufte Sache nicht entspricht

04.11.2020

Der Käufer einer Sache oder der Auftraggeber einer Werkleistung hat viele Rechte, wenn die Sache oder die Werkleistung mangelhaft ist: Recht auf Annahmeverweigerung, Vertragsrücktritt oder Wandlung des Vertrages, Recht auf Verbesserung oder Austausch, Preisminderung, Entgeltzurückbehaltungsrecht etc.. Wann liegt ein solcher Mangel vor?

Ein Mangel ist jede Abweichung vom vertraglich Geschuldeten. Der Übergeber haftet dafür, dass die Sache die bedungenen und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Eine Eigenschaft ist als gewöhnlich einzustufen, wenn der Käufer ihr Vorhandensein nach der Verkehrsauffassung erwarten kann. So wird etwa für ein Auto vorausgesetzt, dass der Motor funktioniert. Wenn eine Eigenschaft der Sache ausdrücklich vereinbart wurde (zB Farbe des Fahrzeuges), so ist diese bedungen. Daher sollte ein Käufer einer Sache oder ein Auftraggeber einer Werkleistung alle ihm wichtigen Eigenschaften der Sache im Vertrag schriftlich festhalten.

 

Leistungen von Rechtsanwalt Wilhelm Benesch:

  • Kostenlose Erstinformation.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen des Käufers oder des Verkäufers.