Fehlerhafte Mandel-OP: € 5.200 Schmerzengeld

03.10.2026

Fehlerhafte Mandel-OP: € 5.200 Schmerzengeld

 

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien sprach meiner Mandantin € 5.200 Schmerzengeld zu.

 

Meine Mandantin (Kleinkind) ließ sich die Gaumenmandeln mit Lasertonsillotomie (Mandeln werden teilweise mit Laser entfernt) wegen Hyperplasie (Vergrößerung) in einem Wiener Spital behandeln. Die Behandlung erfolgte nicht lege artis: Die Operateurin richtete den Laserstrahl längere Zeit gegen die Zunge und erlitt meine Mandantin dadurch eine tiefe Brandwunde von etwa 1,5 bis 2 cm Durchmesser und ein Trauma. Aufgrund der massiven Verbrennungen an der Zunge konnte meine Mandantin mehrere Tage nichts essen und schrie beim Trinken auch in der Nacht aufgrund ihrer massiven Schmerzen.

Das Gericht stellte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens fest: Zwar können auch bei fachgerechter Anwendung eines Lasers punktuelle kleinere Gewebsverletzungen auftreten. Die gegenständliche Verletzung erschöpfte sich jedoch gerade nicht in einer derartigen geringfügigen Läsion. Vielmehr kam es zu einer ausgedehnten thermischen Schädigung des rechten Zungenrandes. Dass die Operateurin über erhebliche fachliche Erfahrung verfügte und zur Durchführung derartiger Eingriffe grundsätzlich uneingeschränkt qualifiziert war, führt zu keiner anderen Beurteilung.

Nach Eintritt einer Operationskomplikation sind auch jene diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu setzen, die nach dem klinischen Zustand des Patienten erforderlich sind, um weitere Schäden oder eine unnötige Verlängerung bzw. Verstärkung bestehender Beschwerden zu vermeiden. Auch die postoperative Nachsorge entsprach nicht dem gebotenen medizinischen Standard: Unterlassene Sicherstellung der Flüssigkeitsversorgung und unterlassene Behandlung der Schmerzen.

Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L., Rechtsanwalt in Wien