Wenn der Nachbar nervt
Anwalt für Nachbarschaftsstreit
Gelegentlich gibt es Probleme mit dem Nachbar eines Grundstücks, einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung oder eines Hauses. Das Nachbarschaftsrecht hat ein friedliches Zusammenleben zum Ziel und setzt deshalb für jeden von uns Grenzen für das eigene Handeln und der damit einhergehenden Immissionen. So dürfen Immissionen (etwa: Rauch, Geräusche, Gase, Wärme, Geruch) oder negative Immissionen (z.B. Entzug von Licht und Luft durch Bäume) das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks, der Wohnung oder des Hauses nicht wesentlich beeinträchtigen, andernfalls ein Untersagungsrecht besteht. Werden solche (negativen) Immissionen von behördlich genehmigten Anlagen verursacht, dann besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch (Schadenersatz).
Leistungen von Ihrem Anwalt für Nachbarschaftsstreit Wilhelm Benesch:
- Kostenlose Erstinformation.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Störers / Verursachers oder des Nachbarn bei Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz.