Ärztehaftung – Patientenanwalt

Vertretung vor Zivilgerichten als Patientenanwalt

 

Die rechtliche Vertretung vor den Zivilgerichten in allen Instanzen beginnend mit Erstgespräch, Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, Einholung der Krankengeschichte, ausführliche Erörterung des Sachverhalts, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Im Zivilprozess findet ein Kräftemessen mit dem Prozessgegner (Arzt oder Rechtsträger des Krankenhauses) statt. Der Erfolg in solchen Verfahren hängt von vielen Faktoren ab: gründliche Prozessvorbereitung, Erstattung eines umfassenden Vorbringens einschließlich der Beweismittel- und Sachanträge, von der Prozesstaktik und nicht zuletzt von der richtigen Fragestellung an den Gerichtssachverständigen.